Meine Seite |Impressum |Cookies |Sitemap |Datenschutz |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: www.lamprechtshausen.at > Service > Informationen > Gebühren
Bei der Meldebehörde werden An-/ Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen in Österreich vorgenommen.
Zuständig für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes ist jene Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeinde-Info 05/2024 (26.06.2024)Mehr...
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug