Meine Seite |Impressum |Cookies |Sitemap |Datenschutz |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: www.lamprechtshausen.at > Service > Aktuelles > Neuigkeiten
Ist auch der Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung erschöpft, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur notwendigen Pflege ihres/seines noch nicht 12-jährigen Kindes einseitig, d.h. ohne Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Urlaub antreten.
Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme des einseitigen Urlaubsantritts.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Gemeinde-Info 05/2024 (26.06.2024)Mehr...
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug