Meine Seite |Impressum |Cookies |Sitemap |Datenschutz |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: www.lamprechtshausen.at > Service > Aktuelles > Neuigkeiten
Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (→ USP).
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer
Gemeinde-Info 05/2024 (26.06.2024)Mehr...
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug