Meine Seite |Impressum |Cookies |Sitemap |Datenschutz |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: www.lamprechtshausen.at > Service > Informationen > Hundehaltung
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).
Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).
Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeinde-Info 05/2024 (26.06.2024)Mehr...
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug