Meine Seite |Impressum |Cookies |Sitemap |Datenschutz |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: www.lamprechtshausen.at > Service > Informationen > Hundehaltung
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeinde-Info 05/2024 (26.06.2024)Mehr...
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug